Dienstag, 11. Mai 2004
Grassgeflüster in Hamburg
Einer 68-jährige Rentnerin aus Hamburg wird vorgeworfen zusammen mit ihren beiden Söhnen eine Hanffarm als Familienunternehmen betrieben zu haben. In der Wohnung der alten Dame wurden nach Aussage der Polizei fünf Kilo getrocknetes Marihuana sowie 170 Cannabis-Pflanzen sichergestellt. Die Züchterin war mit Speziallampen, Bewässerungs- und Belüftungssystemen bestens ausgerüstet. Nun sind alle drei in Untersuchungshaft. Es drohen Haftstrafen. Ist dieser Fall möglicherweise geeignet, erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) zu begründen?

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